Logo des bwsb

Was wir bieten –
die Dienstleistungen des bwsb

Der Baden-Württembergische Sängerbund bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Austausch untereinander und, soweit es nötig und erwünscht ist, ein Dach für eigene Aktivitäten. Da der bwsb ein kleiner Verband ist, kann jeder seine Ideen und Probleme einbringen, es ist aber auch das Engagement jedes Mitglieds wichtig, damit der Verband lebendig bleiben kann.

Der bwsb unterstützt seine Mitgliedsvereine durch Beratung, Veranstaltungen und finanzielle Hilfen. Fördergelder kommen vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg, aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Das Land Baden-Württemberg fördert über den bwsb und die anderen Musikverbände die Vereine mit Zuschüssen zum Beispiel für Konzertveranstaltungen, für die Anschaffung von Noten oder die Anschaffung oder Reparatur von Instrumenten. Dies ist allerdings keine gesetzlich festgelegte Leistung – die Förderbedingungen und Förderleistungen können sich ändern.

Weiterbildung

Der bwsb bietet bei Bedarf und nach Möglichkeit Weiterbildungsveranstaltungen an. Beispiele sind Chorleiterkurse und Stimmbildung für Sängerinnen und Sänger. Themen und Termine macht der Vorstand über das Mitteilungsblatt „bwsb-forum“ bekannt.

Chorleiterförderung

Für jeden Chorleiter erhält der Verein eine Chorleiterpauschale. Diese liegt derzeit bei rund 360 Euro im Jahr.

Zuschüsse für Konzerte, Noten, Instrumente

Öffentliche Konzerte werden derzeit mit bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst. Den Zuschuss muss der Verein beim bwsb mit einer genauen Aufstellung der Kosten für das bevorstehende Jahr bis zum 15. Januar beantragen. Als Kosten werden z.B. Werbung, Raumkosten und Noten anerkannt. Nicht anerkannt werden Kosten für professionelle Musiker (Solisten, Pianisten, Orchester). Nach der Veranstaltung müssen die tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden.

Förderung von Kinder- und Jugendchören

Für Konzerte gibt es die Zuschüsse wie im letzten Punkt aufgeführt. Darüber hinaus werden besondere Maßnahmen zur Nachwuchsförderung mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst. Auch diese Maßnahmen müssen für das jeweilige Jahr im Voraus bis zum 15. Januar beantragt werden.

  • Fachliche Schulung der Führungskräfte der Vereins- und Verbands-Nachwuchsarbeit
  • Vorbereitung besonderer Konzertveranstaltungen (Probenwochenenden usw.)
  • Fachliche Schulung der Dirigenten in der Vereinsnachwuchsarbeit
  • Unterstützende Maßnahmen der Nachwuchsensembles der Landesbünde, also etwa die Arbeit eines Nachwuchschores

Förderung für Chöre im Kreisverband Stuttgart

Der Kreisverband Stuttgart des bwsb erhält zusätzliche Fördermittel der Stadt Stuttgart. Dazu gehören eine weitere Chorleiterpauschale sowie Mittel für Kinder- und Jugendchöre und die Kulturarbeit des Verbands.

Mitgliedsbeiträge, Gema und Versicherungen

Mitgliedschöre des bwsb zahlen an den Verband einen Beitrag von derzeit sieben Euro pro Erwachsenem und 1,10 Euro für Kinder und Jugendliche im Alter bis 26 Jahre einschließlich.

Im Mitgliedsbeitrag sind die Gema-Gebühren für die meisten Veranstaltungsformen enthalten. Die Mitglieder müssen Veranstaltungen lediglich noch auf einem Formular des Deutschen Chorverbands an den bwsb melden. Hier die nötigen Unterlagen:

Im Mitgliedsbeitrag ist außerdem eine Haftpflicht-, eine Rechtsschutz- und eine Unfallversicherung enthalten.

Ehrungen

Der bwsb und der Deutsche Chorverband (DCV) ehren Sängerinnen und Sänger für langjährige aktive Mitarbeit. So gibt es zum Beispiel für 25 oder 40 Jahre aktiver Mitgliedschaft eine Ehrung durch den bwsb. Wer länger aktiv war, erhält vom Deutschen Chorverband als besondere Anerkennung nach 50, 60 und 70 Jahren eine goldene Ehrennadel und nach 75 und 80 Jahren außerdem eine Ehrenurkunde.

Der bwsb verleiht für besondere Verdienste um den Verband die Brenner-Medaille. Auch der DCV verleiht ein Ehrenzeichen für besondere Verdienste.

Chorleiter ehrt der Deutsche Chorverband nach 25, 40 und 50 Jahren mit Ehrenzeichen und einer Urkunde. Chöre, die 75 Jahre und mehr (Dauer durch 25 teilbar) nachweisen können, erhalten eine Ehrenurkunde.

Abzeichen und Urkunden müssen rechtzeitig beim 1. Vorsitzenden des Sängerbundes beantragt werden, das sie zum Teil über unseren Dachverband, den Deutschen Chorverband, bestellt werden müssen. Der 1. Vorsitzende oder ein Vertreter kommt nach Möglichkeit zu den entsprechenden Veranstaltungen und nimmt Ehrungen selbst vor. Der Vorstand bittet aber um Verständnis dafür, dass das nicht in allen Fällen möglich ist.

Ein Merkblatt zu Ehrungen kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Eine eigene Ehrenordnung gilt für die Deutsche Chorjugend.

Der Neue Chor Stuttgart

Der (hier nicht vollständige) Neue Chor Stuttgart

Foto: NCS

Stand: 12.12.2011 Seitenanfang